Hunde Haftpflichtversicherung

Hunde Haftpflichtversicherung

Für Hundehälter gelten besondere Bestimmungen. Sie haften per Gesetz für alle Schäden, die durch willkürliches, tiertypisches Verhalten ihres Vierbeiners entstehen. Und zwar in unbegrenzter Höhe.

Deshalb ist in eigenen Bundesländern der Hundehaftpflichtversicherung bereits Pflicht.
Der Hundehalter haftet per Gesetz in voller Höhe für jeden Schaden, den sein Hund verursacht.
Gerechtfertigte Ansprüche aus Personalschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, deckt die Hundehaftpflicht bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab.
 
Ungerechtfertigte Ansprüche wehrt die Versicherung-wenn es sein muss, auch gerichtlich-ab, d.h. im Falle eines Rechtsstreits mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.
 
Zum Versicherungsschutz gehört im Allgemeinen die Prüfung der Schadenersatzansprüche und Feststellung der Schadenshöhe, die Wiedergutmachung des Schadens und die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.
 
Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt, die von einem Hund verursachten Schaden nicht ab. Nur die Hundehaftpflicht kommt für vom Hund verursachte Schäden auf und gibt dem Hundehalter finanzielle Sicherheit.
 
Schützen sie sich und ihren Hund mit einer Hundehaftpflichtversicherung.
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