Güterverkehr

Güterverkehr

Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) liefert den gesetzlichen Rahmen für den Betrieb eines Güterkraftverkehrsunternehmers. In § 1 GüKG werden die Begriffe Güterkraftverkehr und Werkverkehr definiert und voneinander abgegrenzt- § 2 nennt Ausnahmen vom sachlichen Geltungsbereich des GüKG.

Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr ist demnach die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Eine Unterscheidung nach der Zulassungsart, ob Pkw oder Lkw spielt dabei keine Rolle; es kommt lediglich auf das zulässige Gesamtgewicht des eingesetzten Kraftfahrzeuges an.

Wir erstellen Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Fragen Sie uns.

 

LukratiV InvesT
Luisenstrasse 61
63071 Offenbach am Main
Tel. +49 69 - 82 36 56 75
Mob. +49 178 - 69 28 864
Fax. +49 69 - 80 90 73 65
Mo - Fr : 10:30 - 13:00 Uhr
              14:00 - 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
www.lukrativ-invest.de
info@lukrativ-invest.de
 

seal.digicert.com

Für optimalen Benutzerservice auf dieser Webseite verwenden wir Cookies.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.